Vergabeunterlagen zur Ausschreibung Lagerung/Logistik und Bereitstellung eShop für das Projekt Stromspar-Check in Ihrer Nähe
Im Folgenden finden Sie die Vergabeunterlagen zur Ausschreibung „Vergabeunterlagen zur Ausschreibung Lagerung/Logistik und Bereitstellung eShop für das Projekt Stromspar-Check in Ihrer Nähe“.
Fragen, die von Bietern an info@energieagenturen.de im Verlauf des Ausschreibungsverfahrens gestellt werden, werden an dieser Stelle veröffentlicht und beantwortet.
Bitte beachten Sie:
Bei Interesse einer Teilnahme an der Ausschreibung, bitte E-Mail an info@energieagenturen.de, damit Bieter/Bietergemeinschaften über Aktualisierungen auf dieser Website (z. B. bei Antworten auf Bieterfragen) informiert werden können.
Fragen/Antworten (Stand: 26.04.2022):
Frage 1: „Der AG gibt an, dass das Projekt bis 31.03.2023 erbracht wird. Das Projekt kann um maximal 1 Jahr verlängert werden, d. h. die Laufzeit beträgt maximal 24 Monate. Warum ist die Berechnungsgrundlage der Preisliste auf eine Laufzeit von 36 Monaten ausgelegt?“
Antwort: Das aktualisierte Formblatt 1 zur Angebotskalkulation auf Berechnungsgrundlage von 12 Monaten befindet sich auf unserer Webseite.
Frage 2: „Überführung von Ware aus anderem Lager (100 Paletten). Wo ist das Lager? Die Angabe einer Postleitzahl dient zur Kalkulation der Transportkosten.“
Antwort: Um die Anonymität des Wettbewerbes zu wahren, kann leider keine Postleitzahl des jetzigen Lagers angegeben werden. Bitte geben Sie die Transportkosten pro 100 km an.
Frage 3: „Stehen die Paletten bereits fertig verpackt zum Transport oder muss der AN die Ware selbst verpacken?“
Antwort: Die Paletten sind fertig verpackt und Transportbereit.
Frage 4: „Wie viele verschiedene Artikel gibt es und können die Stammdaten digital (zum Beispiel als csv-Datei) übermittelt werden? Dies dient zur Kalkulation der Buchung des Lagerbestandes.“
Antwort: Es handelt sich um grob 200 verschiedenen Artikeln (100 unterschiedlichen Sorten). Die Stammdaten können digital übermittelt werden.
Frage 5: „Kommissionierung und Versand. Wie viele Picks, d.h. verschiedene Artikel werden durchschnittlich pro Versandpaket gepackt und versendet? Nicht erfasst oder bekannt.“
Antwort: Der Inhalt der Versandpakete kann sehr unterschiedlich variieren, daher kann hier leider keine genaue Angaben gegeben werden.
Frage 6: „Wie schwer ist ein durchschnittliches Versandpaket und ist es korrekt, dass die Sendungen mit Hilfe eines Standard Wellpapp-Faltkartons (Maße 650 x 350 x 370 mm) versendet werden sollen?“
Antwort: Die Sendungen sollen ausschließlich mit umweltfreundlichem, gesundheitlich unbedenklichem und komplett recyclingfähigem Verpackungsmaterial versendet werden. Versandkartons höherer Stärke (z. B. mehrlagige Wellpappe) sowie Polstermaterial sollten nur eingesetzt werden, wenn dies für den Schutz des Produkts unbedingt erforderlich ist. Verpackungsmasse und -volumen müssen auf das Mindestmaß zur Gewährleistung der erforderlichen Sicherheit begrenzt werden.
Frage 7: „Die Kosten zur Bereitstellung des Onlinebestellsystems sind als Pauschalangebot anzugeben. Ist es korrekt, dass also die Kosten der Programmierarbeiten nicht in das Formblatt Los 1 eingetragen werden sollen? Sondern separat als Pauschalangebot den Ausschreibungsunterlagen beigelegt werden soll?“
Antwort: Die Kosten zur Bereitstellung des Onlinebestellsystems als Pauschalangebot soll in dem Formblatt 1 Tabelle „1.2 Online-Bestellsystem“ eingetragen werden.
Frage 8: „Die Darstellung von Porto- und Frachtpreisen ist in Ihrem Preisformular nicht vorgesehen. Unter „Versand Pakete“ ist ausschließlich die Kommissionier- und Packtätigkeit zu verstehen. Ist dies korrekt?“
Antwort: Die Porto- und Frachtkosten sollen mit in den Versandkosten einkalkuliert werden.
Frage 9: „Auf Seite 8 der Leistungsbeschreibung wird als Ausschlussfrist der 3.5.2022, 14:00 Uhr genannt, auf Seite 12 wird die Angebotsfrist mit 6.5.2022, 14 Uhr angegeben. Was gilt?
Antwort: Die Angebote, inkl. aller erforderlichen Unterlagen sind bis zum 06.05.2022, 14:00 Uhr bei der Vergabestelle per E-Mail einzureichen.
Frage 10: „eShop: Werden ausnahmslos die Artikel so angeliefert wie sie bestellt werden oder ist es erforderlich, zwischen angelieferter Ware (A1, A2, A3, …) und bestellbaren Artikeln (B1, B2, B3, …), die sich aus mehreren Ai zusammensetzen können, zu unterscheiden (z.B.: B1 = 1xA2 + 2xA5 + 1xA10)? Und adaran anschließend: Sofern B1 aus 1xA2 + 2xA5 + 1xA10 besteht und z.B. 1x A5 defekt ist, dann wäre es sicher sinnvoll, nicht B1 komplett zu retournieren, sondern lediglich A5 und 1x A5 nachzubestellen, so dass also auch die angelieferte Ware über den eShop bestellbar sein müsste?“
Antwort: Die Artikel werden so angeliefert wie sie bestellt werden.
Frage 11: „Zu Punkt 1.2: Vollständige Erklärung zur Bietergemeinschaft (Formblatt 2a). in AN der nicht als Bietergemeinschaft auftritt wird nach diesem Kriterium vom Angebot ausgeschlossen, wenn er kein Kreuz setzt. Ist das korrekt?“
Antwort: Das Ausfüllen von Formblatt 2a ist ein Musskriterium, wenn der AN als Bietergemeinschaft auftritt. Ist das nicht der Fall, sollte bei Formblatt 2a in der Anlage 1 kein Kreuz gesetzt werden.
Frage 12: „Zu Punkt 2.1: Gesamtumsatz für jedes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre größer gleich 2 Mio. EUR. Dieses Kriterium erfüllen wir nicht. Unser Umsatz liegt jährlich bei ca. 1,2 Mio. EUR. Es das in diesem Fall tatsächlich ein Ausschlusskriterium?“
Antwort: Der Gesamtumsatz ist ein Musskriterium (siehe Anlage 1).