IB.SH Energieagentur
Die IB.SH Energieagentur ist Teil der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Die Investitionsbank Schleswig-Holstein ist das zentrale Förderinstitut des Landes Schleswig-Holstein. Träger und alleiniger Eigentümer der Investitionsbank Schleswig-Holstein ist das Land Schleswig-Holstein. Sie ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und besitzt eine Bankerlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (vgl. www.ib-sh.de). Die Unterstützung der Energiewende in enger Kooperation mit dem Land steht im Fokus der Förderaktivitäten der Bank.
Klimaschutz, Energieeffizienz und Energieeinsparung sind zentrale Aspekte der Arbeit der IB.SH Energieagentur. Vor dem Hintergrund unsicherer Energiemärkte sowie dem Klimawandel sind rationelle Energieverwendung, Entwicklung und Einsatz innovativer Energietechnologien, Energieeinsparung und die Nutzung Erneuerbarer Energien von großer regionalwirtschaftlicher Bedeutung.
Unsere Erfahrungen verdeutlichen, dass nur durch intensive Information, Koordination und Moderation die Identifizierung und Umsetzung von Maßnahmen zum Einsatz erneuerbarer Energien, Energieeffizienz und Klimaschutz unter Beteiligung der maßgeblichen Akteure möglich werden. Wir beraten Sie kompetent, bedarfsorientiert und individuell in technischen, energiewirtschaftlichen und branchenspezifischen sowie finanziellen Fragestellungen und sorgen für die nötige Transparenz bei Investitionsentscheidungen.
Mit der Energie- und Klimaschutzinitiative Schleswig-Holstein (EKI) bietet das Land Schleswig-Holstein gemeinsam mit der IB.SH Energieagentur Städten und Gemeinden Unterstützung bei der Umsetzung der Energiewende „vor Ort“ an. EKI wird in der Förderperiode 2014-2020 aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert und ist Teil des Landesprogramms Wirtschaft Schleswig-Holstein (vgl. www.schleswig-holstein.de/eki).
Im Rahmen des Förderprogramms des Bundes zur energetischen Stadtsanierung (KfW Programm 432) unterstützen die IB.SH Energieagentur sowie die ARGE e.V. Kommunen während des Antragsverfahrens und der Projektdurchführung. Dafür werden aus dem Sonderkontingent der sozialen Wohnraumförderung Kosten erstattet (Vgl. www.ib-sh.de/immobilien/immobilien-sanieren-oder-modernisieren/energetische-stadtsanierung/)
IB.SH Energieagentur
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www.ib-sh.de