23. Oktober 2019

Steuerliche Förderung Gebäudesanierung – Erklärung des eaD

Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass die „Steuerliche Förderung der Gebäudesanierung“ nun durch die Bundesregierung auf den Weg gebracht worden ist. Als eaD haben wir uns lange hierfür eingesetzt. Jedoch muss der vorgelegte Gesetzentwurf in einem wesentlichen Punkt dringend nachgebessert werden.

So sieht der Entwurf lediglich vor, dass allein das durchführende Fachunternehmen bescheinigen muss, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten und durch die Sanierungsmaßnahme Verbesserungen des energetischen Niveaus herbeigeführt wurden. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zur Inanspruchnahme der KfW-Förderung. Hier muss von einem unabhängigen qualifizierten Energieberater die ordnungsgemäße Umsetzung der Maßnahme bescheinigt werden. Dies stellt ein entscheidendes Element zur Qualitätssicherung dar und darf nicht im Zuge der steuerlichen Förderung grundlos aufgegeben werden. Nur mit einer neutralen Qualitätssicherung können Bauschäden vermieden werden. Dies ist nicht nur aus Verbraucherschutzgründen relevant.

Als eaD fordern wir daher, dass auch bei der steuerlichen Förderung der Gebäudesanierung die gleichen Qualitätssicherungsmaßnahmen und Nachweise erforderlich sind wie bei der Inanspruchnahme der KfW-Förderung. Sonst ist zu befürchten, dass im Zuge der Weiterentwicklung der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ die Qualitätssicherung ebenfalls marginalisiert wird.

Die Stellungnahme des eaD finden Sie unten im Download.