9. Juli 2026

Für die Umsetzung eines bundesweiten Beratungsnetzwerkes von One-Stop-Shops (OSS) bringt der eaD alle Voraussetzungen mit!

Berlin, 9. Juli 2026: Die energetische Sanierung von Gebäuden ist ein zentraler Baustein für wirksamen Klimaschutz und soziale Entlastung, denn unsanierte Gebäude verursachen besonders hohe CO2-Emissionen und treiben die Heizkosten in die Höhe. Bleibt entschlossenes Handeln aus, verschärfen sich Klimakrise und soziale Ungleichheit und der Weg hin zur Erreichung der Klimaneutralität in 2045 wird perspektivisch beschwerlicher und teurer.

Um Sanierungsprozesse zu beschleunigen, schreibt die EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive – EPBD, Richtlinie EU/2024/1275) daher verbindliche Vorgaben und klare Mindeststandards vor, die die Mitgliedsstaaten bis Ende Mai 2026 in nationales Recht zu überführen hatten. Deutschland ist eine Umsetzung der Vorgaben in geltende Gesetze wie bspw. das Gebäudeenergiegesetz (GEG) oder das GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz) bisher jedoch schuldig geblieben.

Ein Kern der EPBD-Regelung ist die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, zentrale Anlaufstellen – sog. One-Stop-Shops (OSS) – für die energetische Sanierung von Gebäuden einzurichten, die Haushalten, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie öffentlichen Einrichtungen zur Verfügung stehen und regional aufgebaut sein sollen: max. 80.000 Einwohner pro Anlaufstelle, mindestens eine Anlaufstelle pro Region und eine Erreichbarkeit von max. 90 Minuten. Damit ergibt sich für Deutschland ein erheblicher Bedarf an One-Stop-Shops, den die vorhandene heterogene Beratungsstruktur nur in Teilen abbilden kann.

Um schnell in die Umsetzung zu kommen, sollten daher vorhandene belastbare Strukturen genutzt werden. Diese bringt der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) e. V. mit, denn er vereint derzeit rund 40 gemeinnützige und öffentlich getragene Landes-, regionale und kommunale Agenturen und verfügt somit schon jetzt über ein bundesweit aktives Netzwerk mit regionalen Anlaufstellen, das genutzt werden kann. „Die eaD-Agenturen sind eng mit der regionalen und kommunalen Politik vernetzt und kooperieren vor Ort mit allen relevanten lokalen Akteuren wie Handwerk, Ingenieuren, Architekten und kommunalen Energieversorgungsämtern“, so der eaD-Vorsitzende Marko Mühlstein. „Damit sind sie prädestiniert für den Aufbau von One-Stop-Shops und wir appellieren an die Politik, diese Struktur zu nutzen.“

Denn es muss darum gehen, die Gebäudeeigentümer:innen dann zu erreichen, wenn Sie vor wichtigen Sanierungsentscheidungen stehen. Dabei gilt es zielgruppengerecht, individuell und vor allem unabhängig zu beraten. „Hierfür“, führt der Stellvertretende Vorsitzende des eaD Peter-M. Friemert aus, „braucht es ein prozessbegleitendes Unterstützungsangebot mit einer ganzheitlichen Begleitung über die gesamte Customer Journey hinweg. Bestehende Organisationsstrukturen in den jeweiligen Regionen können hierfür über den eaD genutzt und um den Aufbau von Online-Portalen mit Self-Service-Funktion ergänzt werden. Der eaD bringt also alle Voraussetzungen mit, die es für die Einrichtung einer bundesweiten OSS-Struktur bedarf.“

Wie die Umsetzung konkret aussehen kann, hat der eaD im beigefügten Kurzpapier knapp skizziert, mit dem er sich auch an die Politik wendet. Er empfiehlt, die bereits bestehenden Beratungsstrukturen zu nutzen und in Kooperation mit mehreren Verbundpartnern über den eaD in die Breite zu bringen.

„Nur so kann es uns gelingen, jeden auf Augenhöhe zu erreichen und eine zielgerichtete energetische Gebäudemodernisierung in Hinblick auf die geplante Klimaneutralität in 2045 und im Sinne der verpflichtenden EU-Vorgaben umzusetzen“, erklärt abschließend der eaD-Vorsitzende Marko Mühlstein.

Das Kurzpapier finden Sie HIER.

Die PM finden Sie HIER.