eaD-Positionspapier zum GModG
Unter den neuen geopolitischen Rahmenbedingungen wird die Unabhängigkeit der Energieversorgung zunehmend wichtiger: Der Überfall Russlands auf die Ukraine und der Krieg in Nahost zeigen auf, welche Konsequenzen für die deutsche Volkswirtschaft entstehen: Milliardenbeträge sind aufzuwenden, um die Preisexplosion bei Gas und Benzin zu dämpfen. Deutschlands Energiesystem muss daher im Einklang mit Europa resilienter und global unabhängiger werden. Dafür ist der Ausbau der erneuerbaren Energien (v. a. Photovoltaik und Windenergie) und der Netze sowie die Fortsetzung von Wärme-, Strom- und Verkehrswende dringendst erforderlich. Ambitionierte Klimaziele müssen mindestens beibehalten und für eine nachhaltige Umsetzung bundespolitisch die hierfür richtigen Weichen gestellt werden. Hierbei ist es zwingend erforderlich, die Akzeptanz auf allen Ebenen zu fördern. Das neue GModG muss richtungsweisend sein und sowohl EU-Richtlinienkonforme Zielkorridore aufzeigen als auch Hemmnisse bei der Zielerreichung abbauen. Der vorgestellte Gesetzentwurf verlangsamt jedoch die gerade in Schwung kommende Wärmewende und verlängert damit unnötig die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten. Wir schließen uns daher grundsätzlich den Empfehlungen des Bundesrates, des Expertenrats für Klimafragen sowie des Gutachtens der KlimaUnion hinsichtlich der fehlenden Verfassungskonformität und der mangelhaften Praxistauglichkeit des vorgelegten GModGs an.
Da dem Gebäudebereich bei der weiteren Umsetzung der Energiewende und der Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 weiterhin eine zentrale Bedeutung zukommt, empfiehlt der eaD eine grundlegende Überarbeitung des vorliegenden Entwurfs für das Gebäudemodernisierungsgesetz:
- Festhalten an einem klimaneutralen Gebäudebestand bis 2045, Beibehaltung der 65% Quote für neue Heizungen und Verbot fossiler Heizungen ab 2045
- Stärkung von Kommunikation & Energieberatung zum Entgegenwirken von Verunsicherung und Investitionshemmnissen am Markt (u.a. Umsetzung § 18 EPBD bzw. Art. 22 EED)
- Ausrichtung der Biotreppe auf Klimaneutralität 2045
- Gewährleistung von Planungssicherheit im Rahmen von GModG und BEG
- Sozialverträglichkeit für Mieter:innen und Besitzer:innen von selbstgenutztem Wohneigentum
- Stärkung bestehender Fördermittelanreize
- Stärkere Berücksichtigung der Energieeffizienz von Gebäuden
Das komplette Positionspapier finden Sie HIER.