eaD-Stellungnahme zum RefE des Wärmeplanungsgesetzes
Als eaD begrüßen wir ausdrücklich das Kernanliegen der Bundesregierung, die Wärmeerzeugung in Deutschland klimaneutral zu gestalten, also möglichst ohne fossile Energieträger. Wir teilen die Annahme der Bundesregierung, dass dabei die kommunale Wärmeplanung eine herausragende Rolle spielen wird. Hierfür ist jedoch eine enge Verzahnung und Abstimmung zwischen den einzelnen Bundesgesetzen sowie den bereits bestehenden Landesgesetzgebungen dringend geboten.
Mit dem vorliegenden Referentenentwurf (RefE) des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) verpflichtet der Bund die Länder, eine verbindliche Wärmeplanung zu erarbeiten, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen. Die Länder können mit dieser Aufgabe aber Rechtsträger innerhalb ihres Hoheitsgebiets bzw. eine zuständige Verwaltungseinheit betrauen; dies werden in vielen Fällen die Kommunen sein.
Die Bundesregierung weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dem vorliegenden RefE um einen noch nicht ressortabgestimmten Entwurf handelt, bei dem noch zahlreiche Punkte strittig sind. Wir regen daher an, im weiteren Arbeitsprozess vor allem folgende Punkte zu beachten und in das Gesetz zu integrieren:
- Berücksichtigung von und Verzahnung mit bereits bestehenden Gesetzgebungen der Länder
- Berücksichtigung gebäudeindividueller (dezentraler) Lösungen zur Wärmeversorgung und Harmonisierung mit dem GEG
- Berücksichtigung der Bedeutung des Temperaturniveaus für die Dekarbonisierung der Wärmenetze
- Berücksichtigung von Strukturdaten für die Wärmeplanung
- Überforderungen der Kommunen vermeiden
Die komplette Stellungnahme finden Sie HIER.