23. November 2017

Energie- und Klimaschutzagenturen begrüßen Notifizierung des PV-Mieterstromgesetzes

eaD-Vorstandsvorsitzender Michael Geißler: „Einstieg in die urbane Energiewende“

Städtisches Potenzial für Solarstromausbau liegt bei rund 33.000 Anlagen auf Wohngebäuden

Der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) hat die Notifizierung des Photovoltaik-Mieterstromgesetzes begrüßt. Die EU-Kommission hatte keine beihilferechtlichen Bedenken gegen das neue Gesetz geäußert. „Dies ist ein Einstieg in die urbane Energiewende. Energie- und Wohnungswirtschaft können nun gemeinsam die erheblichen Potenziale auf Dachflächen erschließen“, sagte der eaD-Vorstandsvorsitzende Michael Geißler.

Nach einer Analyse von eaD, Bundesverband Solarwirtschaft, Bundesverband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) und dem Deutschen Mieterbund könnten allein in den 20 größten deutschen Städten bis zu 33.000 Solarstromanlagen mit einer Leistung von 1,1 GWp auf Dächern von Wohngebäuden errichtet und wirtschaftlich im Mieterstrommodell betrieben werden. Rund 1,4 Millionen Mieterinnen und Mieter würden von preiswertem Solarstrom profitieren und der Kohlendioxid-Ausstoß würde um 500.000 Tonnen/Jahr reduziert.

Nach Einschätzung des eaD ist Mieterstrom eine Chance, zu mehr Dienstleistungsangeboten zu kommen und dadurch die Partizipation an der Energiewende zu erhöhen. eaD-Vorsitzender Michael Geißler, gleichzeitig Geschäftsführer der Berliner Energieagentur: „Die Energiewende lebt vom Engagement der Wirtschaft und sinnvollen Angeboten für die Verbraucher. Strom vom Dach des eigenen Hauses ist ein Produkt „zum Anfassen“ – damit wird Energiewende erlebbar und es ergeben sich Kombinationsmöglichkeiten zum Beispiel im Bereich sauberer Elektromobilität.“

Geißler wies allerdings darauf hin, dass dezentraler Mieterstrom weiterhin mit der vollen EEG-Umlage belastet ist. Das erschwere die Markterschließung und führe zu unfairen Wettbewerbsbedingungen. Auch stehen Teile der Wohnungswirtschaft dem Mieterstrom noch skeptisch gegenüber, solange sie steuerliche Nachteile bei PV-Stromanlagen im Eigenbetrieb zu erwarten haben.

Beim PV-Mieterstrom handelt es sich um Strom, der auf einem oder mehreren Gebäuden durch Solarenergie erzeugt und im Wege der Direktvermarktung an die Bewohner geliefert wird. Da dieser Strom ohne Nutzung eines allgemeinen Versorgungsnetzes zu den Kunden gelangt, enthält der Preis keine staatlichen Abgaben wie Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgaben, KWK-Umlage oder Stromsteuer. Die Mehrwertsteuerpflicht und die volle EEG-Umlage von derzeit rund 7 Cent je Kilowattstunde gelten jedoch auch für solaren Mieterstrom.

Um die Wettbewerbsfähigkeit von PV-Mieterstrom zu erhöhen und den solaren Ausbau in den Städten zu fördern, garantiert das neue Mieterstromgesetz den Betreibern von PV-Mieterstromanlagen in Abhängigkeit von der Größe der Anlage und dem aktuellen EEG-Einspeisetarif einen Zuschlag von bis zu 3,8 Cent/kWh. Förderfähige Anlagen sind jedoch auf 100 kWp begrenzt. Der jährliche Mieterstromzubau wurde auf eine Leistung von 500 MWp gedeckelt. Auch ein Höchstpreis für PV-Mieterstrom wurde vom Gesetzgeber festgelegt. Er muss mindestens 10 Prozent unter dem am jeweiligen Ort geltenden Grundversorgungstarif liegen.

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