Satzung und Beitragsordnung

Der eaD fördert die Vernetzung der Energie- und Klimaschutzagenturen u.a. durch die Organisation regelmäßiger Treffen. Mindestens zweimal im Jahr kommen die Mitglieder zum gegenseitigen Ideenaustausch zusammen.

Für seine Mitglieder hat der eaD Weiterbildungsveranstaltungen im Programm. In Form von Workshops von Energieagenturen für Energieagenturen geht es dabei z. B. um Erfolgsstrategien zur Umsetzung kommunaler Energiekonzepte, um das Arbeitsfeld „Contracting“ oder um Anregungen, wie der Einsatz regenerativer Energien verstärkt werden kann.

Außerdem vertritt der Bundesverband die Interessen seiner Mitglieder auf Bundesebene gegenüber Medien, politischen Institutionen und Parteien sowie anderen Verbänden. Auch die regelmäßige Einladung hochrangiger Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Medien zum Empfang in Berlin sensibilisiert die Entscheider für die Belange der eaD-Mitglieder.

Der organisatorische Rahmen für diese Verbandsaktivitäten sind in der Satzung und in der Beitragsordnung festgelegt.

Eine Mitgliedschaft im eaD ist vor allem für Energie- und Klimaschutzagenturen von Interesse, d. h. für Organisationen, die auf den Gebieten der effizienten, klimaverträglichen und Ressourcen schonenden Energiebereitstellung und -verwendung tätig sind. Abhängig von ihrer Mitarbeiter*innenzahl zahlen die Mitglieder einen Jahresbeitrag. Hinzu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr in gleicher Höhe.