29. September 2016

Stellungnahme des eaD zum Klimaschutzplan 2050

Als Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) begrüßen wir die bereits im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vereinbarte Entwicklung eines Klimaschutzplans 2050. Aus unserer Sicht ist es sinnvoll, in Fortschreibung zum Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 und auf Basis der verbindlichen Maßnahmen der EU-Energieeffizienzrichtlinie Leitlinien für die einzelnen Handlungsfelder zum Erreichen der Klimaschutzziele bis 2050 zu formulieren, die das politische Handeln bestimmen sollen.

Grundsätzlich geht der Entwurf des KSP 2050 hierbei in die richtige Richtung. Er betont die Schlüsselrolle der Energieeffizienz zur Erfüllung der internationalen Klimaschutzvereinbarungen und benennt die wesentlichen Handlungsfelder sowie erste Leitlinien. Allerdings bleibt der nun vorliegende Entwurf trotz des breit angelegten Entwicklungsprozesses an vielen Stellen unverständlicherweise noch sehr vage und vor allem vor dem Hintergrund des Pariser Klimaabkommens zu unkonkret. Für eine Reduzierung der Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius sind auch in Deutschland weitreichende Veränderungen in der Energieversorgung, im Verkehr und in der Landwirtschaft erforderlich. Hier bleibt der KSP 2050 weit hinter den Erfordernissen zurück und läßt die Benennung klarer Zielvorgaben und robuster Reduktionspfade in allen Sektoren vermissen. Auf Basis des vorgelegten Entwurfes scheint eine Erreichung der nationalen Klimaziele bis 2050 nahezu unmöglich.

Vielmehr müssen aus Sicht des eaD in einem Klimaschutzplan 2050 zentrale Elemente der Klimaschutzpolitik bis 2050 verbindlich festgezurrt werden. Dazu gehören:

  1. Klare Benennung von Klimazielen für die jeweiligen Sektoren und eine Festlegung von Zielkorridoren zu deren Erreichen. Dabei müssen die Klimaziele im Lichte des Pariser Klimaabkommens angepasst werden und eine Reduzierung der Erderwärmung um deutlich unter 2 Grad Celsius ermöglichen.
  2. Festlegung von Zwischenzielen für die einzelnen Sektoren mindestens für die Jahre 2030 und 2040.
  3. Unterlegung der Zwischenziele bis 2030 mit ersten konkreten Maßnahmen, die eine Zielerreichung für die jeweiligen Sektoren sicherstellen sollen.
  4. Festlegung, welchen Anteil die jeweiligen Sektoren im Falle einer Zielerreichung und weitgehender Vermeidung der Emissionen um 80 – 95 Prozent in 2050 aus den noch verbleibenden 5-15 Prozent Budget für sich beanspruchen können.
  5. Beschreibung eines Ausstiegs aus der Kohleverstromung innerhalb der nächsten 20 Jahre.

Als Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) plädieren wir ausdrücklich dafür, den KSP 2050 für eine verbindliche Festlegung auf an die Ergebnisse von Paris angepasste Klimaziele, für die Erstellung eines robusten Reduktionspfades bis 2050 sowie eines konkreten Maßnahmenfahrplans bis 2030 zu nutzen und fordern die Bundesregierung auf, den Klimaschutzplan 2050 grundlegend zu überarbeiten.