16. Mai 2023

Verbändeappell gegen H2-ready

Auf wissenschaftlichen Konsens bauen – Keine sogenannten H2-ready-Gasheizungen im Gebäudeenergiegesetz zulassen!

Das Bundeskabinett hat am 19. April das Gesetzgebungsverfahren zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes eingeleitet. Ab 2024 sollen neu installierte Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Der Gesetzentwurf sieht zugleich vor, dass mit Erdgas befeuerte Gasheizungen weiterhin eingesetzt werden können, wenn diese technisch dazu in der Lage sind, Wasserstoff zu verarbeiten („H2-ready“) und wenn Gasverteilnetzbetreiber einen Transformationsplan vorlegen, wonach das entsprechenden Versorgungsgebiet bis zum Jahr 2035 auf Wasserstoff umgestellt werden soll.

Als breites Verbändebündnis fordern wir die Mitglieder des Deutschen Bundestags auf, diese Erfüllungsoption (Paragraf 71k) aus dem Gesetz zu streichen.

Den kompletten Verbändeappell inklusive aller Mitzeichnenden finden Sie HIER.