17. November 2020

Abbau von Hemmnissen für kleine Solarstromanlagen jetzt im EEG 2021 umsetzen!

Um den Abbau von Hemmnissen für kleine Solarstromanlagen im EEG 2021 voranzubringen, hat sich der eaD gemeinsam mit insgesamt 12 Verbänden in einem offenen Brief an die Bundespolitik gewandt.

Mit dem EEG 2021 sollen jetzt die notwendigen Weichen dafür gestellt werden, dass die Klimaziele 2030 erreicht werden und der Kohleausstieg erfolgreich umgesetzt werden kann. Die dezentrale Stromerzeugung mittels privat oder mittelständisch betriebener Solarstromanlagen kann in erheblichen Umfang dazu beitragen. Denn sie setzt die Energiewende vor Ort um. Durch eine direkte Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sichert sie ihr zugleich die notwendige Akzeptanz. Der vorliegende Gesetzesentwurf zum EEG 2021 sieht jedoch insbesondere für die Neuerrichtung und den Weiterbetrieb ausgeförderter kleinerer PV-Dächer (Ü20-Anlagen) neue Marktbarrieren vor. Gleichzeitig versäumt es der Gesetzentwurf, bestehende Hürden für die dezentrale Sektorenkopplung, für solare Quartierskonzepte und für den Mieterstrom abzubauen. Der Gesetzesentwurf verstößt damit gleich mehrfach gegen die Erneuerbaren-Energien-Richtlinie der EU, deren Umsetzung in nationales Recht noch in dieser Legislaturperiode vorgeschrieben ist.

Die unterzeichnenden Verbände fordern deshalb übereinstimmend folgende Nachbesserungen am Gesetzesentwurf:

  1. Keine EEG-Umlage auf solaren Eigenverbrauch < 30 kWp
  2. Eigenversorgung von der Personenidentität entkoppeln
  3. Kein Pflichteinbau von Smart Metern für Neu- u. Bestandsanlagen unterhalb von 7 kWp
  4. Beibehaltung der 70 %-Regel für Anlagen bis 30 kWp (Spitzenkappung)

Die Verbände fordern die Mitglieder der Bundesregierung sowie des Bundestages daher auf, Ihren politischen Einfluss dahingehend geltend zu machen, dass die im Gesetzesentwurf geplanten Hemmnisse gestrichen und die Rahmenbedingungen für kleine Solarstromanlagen verbessert werden.

Den kompletten Verbändeappell finden Sie untenstehend als Download.