1. Oktober 2020

eaD fordert Nachbesserungen am Entwurf der EEG-Novellierung

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist die zentrale Schnittstelle für den Ausbau der erneuerbaren Energien und damit auch für das Vorantreiben der Energiewende insgesamt. Daher begrüßen wir als eaD grundsätzlich die in der Novellierung vorgesehene Verankerung des Klimaschutzplans 2030 und der damit einhergehenden Anpassung der Ausbauziele und der Fördermechanismen. Dabei liefert der Gesetzentwurf an einigen Stellen durchaus gute Ansätze. Dennoch bleibt der Entwurf deutlich hinter den Notwendigkeiten zur Erreichung der Pariser Klimaziele zurück und ignoriert in wesentlichen Teilen die erforderliche nationale Umsetzung der EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien (RED II). Gleichzeitig setzt er sowohl der Dezentralität als auch der Eigenversorgung weitere unnötige Schranken und bremst wichtige Ausbaufelder für die erneuerbaren Energien aus. Nach wie vor ist es nicht gelungen, Unternehmen und andere Akteure bestmöglich durch Vereinfachung der Rechtsvorschriften zu entlasten. Als eaD fordern wir daher umfassende Nachbesserungen am vorliegenden Gesetzentwurf.

Zentrale Forderungen auf einen Blick:

  1. Erhöhung der Ausbauziele und -korridore für erneuerbare Energien
  2. Ermöglichung des wirtschaftlichen Weiterbetriebs von Altanlagen
  3. Kein Ausbremsen des EE-Ausbaus durch geplante Ausschreibung für PV-Dachanlagen
  4. Verbesserungen beim Mieterstrom umsetzen
  5. Überarbeitung der Regelungen zur Eigen- und Direktversorgung von EE-Anlagen
  6. Abschaffung der Regelung bei negativem Strompreis
  7. Gerechtere Wertschöpfungsbeteiligung an Windkraftanlagen
  8. Weitere notwendige Anpassungen im Gesetzentwurf

Die komplette Stellungnahme des eaD finden Sie untenstehend im Download.