25. Juli 2020

Verbände fordern dringende Überarbeitung des Mieterstromgesetzes

Die Bundesregierung hatte im Herbst 2019 einen Vorschlag zur Anpassung des Mieterstromgesetzes vorlegen wollen, dies jedoch nicht getan. Anlässlich des dritten Jahrestages des Gesetzes am 25. Juli 2020 fordert ein Bündnis aus elf Verbänden die Bundesregierung deshalb auf, dies nachzuholen.

Denn auch drei Jahre nach seiner Einführung hat das Mieterstromgesetz seinen Zweck noch nicht erfüllt. Nur gut ein Prozent des gesetzlich möglichen Mieterstrompotenzials wurde bisher tatsächlich umgesetzt. Photovoltaikanlagen auf Dächern in den Städten sind auch heute noch fast nirgendwo zu sehen, Bewohner von Mehrfamilienhäusern können nach wie vor nur im Ausnahmefall kostengünstigen Solarstrom als Mieterstrom beziehen.

Das BHKW-Forum e.V., der Bund der Energieverbraucher, der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. (GdW), der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands e.V. (eaD), der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK), der Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (bne), der Bundesverband für Solarwirtschaft e. V. (BSW), der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. (DRGV), der Deutsche Mieterbund (DMB), Haus & Grund und der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) fordern daher eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes und erneuern die inhaltlichen Forderungen ihres Sieben-Punkte-Plans aus dem Jahr 2019:

  1. Finanzielle Förderung von Eigenstromverbrauch und Mieterstromverbrauch gleichstellen
  2. Finanzielle Förderung muss bei Mietern und Selbstnutzern von Wohneigentum ankommen
  3. „Lokalstrom“ einführen
  4. Definition „räumlicher Zusammenhang“ weiter fassen
  5. Steuerliche Hemmnisse für Vermieter abbauen
  6. Genehmigungsfristen verkürzen
  7. Contractingmodelle mit Drittanbietern ermöglichen

Das komplette Verbändepapier finden Sie untenstehend im Download.