14. Februar 2020
eaD-Stellungnahme zum Referentenentwurf des WEModG
Mit dem vorgelegten Referentenentwurf plant die Bundesregierung das zuletzt 2014 geänderte Gesetz über das Wohnungseigentum in folgenden wesentlichen Punkten anzupassen:
- Anspruch von Eigentümern auf Einbau einer Lademöglichkeit für E-Autos, barrierefreie und einbruchsichernde Maßnahmen – soll auch für Mieter gelten
- Harmonisierung der Betriebskostenabrechnung
- Vereinfachung der Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage auch für Wohnungseigentumsgemeinscahften (einfache Stimmenmehrheit mit Kostenausgleichregelung)
- Aufwertung der Wohnungseigentümerversammlung und Stärkung des Verwaltungsbeirats
Der eaD nimmt zum Entwurf Stellung und weist neben der grundsätzlichen Zustimmung zur Novellierung auf folgende Punkte gesondert hin:
- Keine Reduzierung auf Elektromobiltät allein, sondern Erweiterung der Priorisierung auch auf weitere Klimaschutzmaßnahmen, vor allem auf Photovoltaik
- Begriffsschärfungen zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten (angemessen, durchschnittlich, gewöhnlich)
- Obligatorische Überprüfung der Gebäudekonformität durch Verwalter
- Verpflichtender Investitions- und Energiekostenplan
- Einrichtung einer Clearingstelle WEG-Recht
Die ausführliche Stellungnahme finden Sie untenstehend.