14. Februar 2020

eaD-Stellungnahme zum Referentenentwurf des WEModG

Mit dem vorgelegten Referentenentwurf plant die Bundesregierung das zuletzt 2014 geänderte Gesetz über das Wohnungseigentum in folgenden wesentlichen Punkten anzupassen:

  • Anspruch von Eigentümern auf Einbau einer Lademöglichkeit für E-Autos, barrierefreie und einbruchsichernde Maßnahmen – soll auch für Mieter gelten
  • Harmonisierung der Betriebskostenabrechnung
  • Vereinfachung der Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage auch für Wohnungseigentumsgemeinscahften (einfache Stimmenmehrheit mit Kostenausgleichregelung)
  • Aufwertung der Wohnungseigentümerversammlung und Stärkung des Verwaltungsbeirats

Der eaD nimmt zum Entwurf Stellung und weist neben der grundsätzlichen Zustimmung zur Novellierung auf folgende Punkte gesondert hin:

  • Keine Reduzierung auf Elektromobiltät allein, sondern Erweiterung der Priorisierung auch auf weitere Klimaschutzmaßnahmen, vor allem auf Photovoltaik
  • Begriffsschärfungen zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten (angemessen, durchschnittlich, gewöhnlich)
  • Obligatorische Überprüfung der Gebäudekonformität durch Verwalter
  • Verpflichtender Investitions- und Energiekostenplan
  • Einrichtung einer Clearingstelle WEG-Recht

Die ausführliche Stellungnahme finden Sie untenstehend.