24. Oktober 2019

Aktualisierter Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes – Stellungnahme des eaD

Die Bundesregierung hat einen aktualisierten Entwurf des „Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude“ am 23.10.2019 im Kabinett verabschiedet. Der alte Entwurf des GEG vom Mai 2019 wurde im Wesentlichen beibehalten und allein um Punkte aus dem verabschiedeten Klimaschutzprogramm 2030 ergänzt. Ergänzend zu unseren bisherigen Stellungnahmen zum GEG forden wir zu den aktuellen Punkten:

  • Das im Klimapaket aufgenommene Verbot von Ölheizungen muss stringent und ohne Ausnahmen umgesetzt werden.
  • Der Entwurf muss dringend und umfassend an die Ergebnisse der Pariser Vereinbarung angepasst werden und klare energetische Standards für Alt- und Neubau aufnehmen, die einen sicheren Pfad hin zu einem klimaneutralen Gebäudebestand beschreiben.
  • Bei der Festschreibung der obligatorischen Energieberatung muss marktoffen formuliert werden. Dabei muss sichergestellt sein, dass eine qualifizierte Energieberatung durchgeführt wird. Zur Auswahl der Energieberater sollte hier die für die Förderprogramme des Bundes erstellte Energieeffizienz-Expertenliste zugrunde gelegt werden.

Die ausführliche Stellungnahme finden Sie unten im Download.