14. Oktober 2019

Erklärung des eaD zum Entwurf eines Klimaschutzgesetzes

Im Rahmen der Umsetzung des Klimapaketes hat die Bundesregierung am 09.10.2019 den Entwurf für ein Klimaschutzgesetz im Kabinett beschlossen. Ziel des Entwurfes ist es, die jeweiligen Sektorenziele für die Jahre bis 2030 festzuschreiben und eine entsprechende Zielerreichung mit Perspektive auf 2050 sicherzustellen.

Dabei bleibt der Entwurf aus Sicht des eaD in weiten Teilen visions- und ambitionslos und ist weit davon entfernt, eine Zielerreichung für die Jahre 2030 bis 2050 sicherzustellen. Wir fordern die Bundesregierung daher auf, den vorliegenden Entwurf für ein Klimaschutzgesetz entsprechend nachzubessern und zügig umzusetzen.

Als eaD erwarten wir von einem Klimaschutzgesetz:

  1.  Eine stringente Pfadbeschreibung hin zu einer 95-prozentigen Emissionsminderung in 2050.
  2.  Eine verbindliche Festlegung der jährlichen Minderungsziele bis 2040.
  3.  Einen Kontrollmechanismus, der klar die säumenden Sektoren in die Pflicht und auch in die finanzielle Verantwortung nimmt.
  4.  Eine klare Stärkung der Kontrollfunktion des begleitenden Expertenrats.

Die vollständige Erklärung finden Sie untenstehend als Download.