28. Juni 2019

eaD-Stellungnahme zum Gebäudeenergiegesetz-Entwurf

Mit dem durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat vorgelegten neuen Entwurf eines „Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude“ (Gebäudeenergiegesetz) soll das Energieeinsparrecht (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in einem Gesetz zusammengeführt werden.

Der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) e. V. begrüßt grundsätzlich die Zusammenführung der obengenannten Gesetze und eine entsprechende Weiterentwicklung des Energieeinsparrechts nach dem Stand der Technik. Für die Weiterentwicklung der Energieeffizienzstrategie Gebäude und die Erhöhung der Sanierungsrate im Gebäudebestand stellt das Gebäudeenergiegesetz den zentralen rechtlichen Baustein dar. Es bedarf klarer, einfach verständlicher und verbindlicher Festlegung von Kennwerten und Nachweisverfahren, um dem GEG die Durchschlagskraft zu verleihen, die zur Unterstützung der Zielerreichung bis 2050 dringend benötigt wird.

Der vorliegende Entwurf setzt jedoch leider keine Impulse im Sinne der vom Bund erstellten Gebäudeeffizienzstrategie. Durch die Beibehaltung der bisherigen Standards wird die Chance verspielt, einfache Maßnahmen für den Klimaschutz und die Energiewende auf breiter Ebene umzusetzen. Der Verband sieht im vorliegenden GEG-Entwurf keine Anstöße für die Erhöhung der Sanierungsrate und für verbesserte Energieeffizienz beim Umsetzen von Maßnahmen. Die im Klimaschutzplan der Bundesregierung enthaltenen Reduktionen der CO2-Emissionen im Gebäudebereich von 119 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente im Jahr 2014 auf 70-72 Mio. Tonnen im Jahr 2030 sind in dieser Form nicht erreichbar.

Die Bundesregierung sollte daher die Vorgabe des im Koalitionsvertrag angelegten unveränderten energetischen Anforderungsniveaus für das GEG noch einmal hinterfragen und an die Erfordernisse zum Erreichen der Klimaschutzziele anpassen. Der eaD hält folgende Änderungen am Referentenentwurf daher für dringend notwendig:

1.      Zukunftsfähige Energiestandards bei Neubau und Sanierung

a.      Effizienzhaus 40 bei Neubau

b.      Effizienzhaus 55 bei Sanierung

2.      Sanierungsverpflichtungen für Altbauten / Förderung geringinvestiver Maßnahmen

3.      Ausstieg aus der Förderung fossiler Energieträger

4.      Einbezug des räumlichen Umfelds und des Quartiers

5.      Kein Aufweichen der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand

6.      Aktive Stärkung des Vollzugs

7.      Ausweisung der Endenergie in Energieausweisen

8.      Mittelfristige Einführung der Lebenszyklusbetrachtung

Darüber hinaus sollte das GEG von mehreren begleitenden Maßnahmen flankiert werden:

I.            Qualifizierung von Beratern, Planern und Ausführenden

II.            Öffentlichkeitsarbeit und unabhängige Beratung für bessere Energiestandards

III.            Einführung einer CO2-Bepreisung auf alle Energieträger

IV.            Umsetzung einer steuerliche Förderung der Gebäudesanierung

 

Die ausführliche Stellungnahme finden Sie unten.