25. Juli 2018

MIETERSTROM: DER ERFOLG BLEIBT AUS

Ein Jahr Mieterstromgesetz: Verbändebündnis fordert Nachbesserungen

  • Vor einem Jahr trat das Mieterstromgesetz in Kraft mit dem Ziel, die Nutzung von auf Wohngebäuden erzeugtem Strom zu fördern.
  • Es wurden im ersten Jahr kaum neue Mieterstromanlagen gebaut.
  • Ein Bündnis von zehn Verbänden fordert Nachbesserungen am Gesetz.

Vor einem Jahr trat das Mieterstromgesetz in Kraft. Seitdem können erstmalig auch Mieter und Wohnungseigentümer umweltfreundlich und kostengünstig vor Ort erzeugten Strom nutzen, etwa aus einer Solaranlage. Doch im ersten Jahr ist der erhoffte Erfolg ausgeblieben. Ein Bündnis von Verbraucherschutzverbänden, Verbänden der Energiewirtschaft sowie der Wohnungs- und Immobilienbranche fordert Nachbesserungen am Gesetz. Laut Bundesnetzagentur sind in den ersten zehn Monaten nur drei Prozent des jährlich förderfähigen Zubaus an Mieterstromanlagen in Städten und Gemeinden errichtet worden. Die Bilanz nach einem Jahr Mieterstromgesetz ist ernüchternd. Die Hürden für Mieterstromprojekte sind nach wie vor zu hoch und Mieterstrom bleibt wirtschaftlich unattraktiv.

Neben dem eaD zählen der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften (DRGV), der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne), der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW), der Deutsche Mieterbund (DMB), die Deutsche Umwelthilfe (DUH), der Deutsche Naturschutzring (DNR), Haus & Grund Deutschland zu den Verfassern des Forderungspapiers.

Zentrale Forderungen sind:

  • Die Ungleichbehandlung von erneuerbarem Eigenstromverbrauch und Mieterstromverbrauch aufheben,
  • „Lokalstrom“ einführen,
  • die Definition „räumlicher Zusammenhang“ weiter fassen,
  • steuerliche Hemmnisse abbauen und die Ungleichbehandlung zwischen Mieterstrom der Immobilienunternehmen und Eigenstrom aufheben,
  • Contractingmodelle mit Drittanbietern ermöglichen und
  • weiteren Hürden vorbeugen.