2. Februar 2017

Stellungnahme des eaD zum Gebäudeenergiegesetz

Als Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) e.V. begrüßen wir grundsätzlich die Zusammenführung des Energieeinsparrecht (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zum Gebäudeenergiegesetz. Dies ist ein längst überfälliger und wichtiger Schritt für eine sinnvolle Weiterentwicklung des Energiesparrechts nach dem Stand der Technik und der Wirtschaftlichkeit. Für eine ganzheitliche Energieeffizienzstrategie Gebäude und die Erhöhung der Sanierungsrate im Gebäudebestand stellt das Gebäudeenergiegesetz einen zentralen Baustein dar. Daher bedarf es klarer, einfach verständlicher und verbindlicher Festlegung von Kennwerten und Nachweisverfahren, um dem Gebäudeenergiegesetz die Durchschlagskraft zu verleihen, die es zur Unterstützung der Zielerreichung bis 2050 dringend bedarf

Der nun vorliegende Entwurf der Bundesregierung geht hier zwar in die richtige Richtung, jedoch gibt es im Detail noch grundlegenden Anpassungsbedarf.

Zentrale Empfehlungen aus unserer Sicht:

  1. Stärkere Annäherung des Niedrigstenergiegebäudes an KfW 40 Standard.
  2. Erhöhung der Anforderungen an Neubauten.
  3. Beibehaltung der Mindestanforderungen an die Gebäudehülle.
  4. Ausweisung der Endenergie in Energieausweisen.
  5. Zügige Erarbeitung eines Niedrigstenergiegebäudestandards für Privatgebäude.
  6. Kein unnötiges Aufweichen der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand.
  7. Zügige Festlegung der Primärenergiefaktoren unter Einbezug der CO2-Emissionen.
  8. Schrittweise verstärkte technologieoffene Anforderungen an Bestandsgebäude.
  9. Einbezug des räumlichen Umfelds und des Quartiers.
  10. Weitere Stärkung des Vollzugs.