27. März 2018

Kernforderungen des eaD für ein „Gebäudeenergiegesetz“

Im Koalitionsvertrag hat die neue Bundesregierung festgeschrieben, dass sie „das Ordnungsrecht entbürokratisieren und vereinfachen und die Vorschriften der EnEV, des EnergieeinsparG und des EEWärmeG in einem modernen Gebäudeenergiegesetz zusammenführen und damit die Anforderungen des EU-Rechts zum 1. Januar 2019 für öffentliche Gebäude und zum 1. Januar 2021 für alle Gebäude umsetzen“ wird. Nachdem die Gesetzesinitiative in der letzten Legislaturperiode gescheitert war, besteht nun dringender Handlungsbedarf.

Der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) e. V. hat daher neun zentrale Kernforderungen zusammengestellt, die für das kommende Gebäudeenergiegesetz eine wichtige Rolle spielen:

  1. Einfache und klare gesetzliche Forderungen bei der Gebäudeenergie
  2. Verbesserung der Energiestandards bei Neubau und Sanierung
  3. Transparente und verständliche Berechnungen und Nachweise für alle Baubeteiligten
  4. Bei Neubauten sind Mindestanforderungen an den Energiebedarf nachzuweisen
  5. Sanierungsverpflichtungen für Altbauten
  6. Vollzug aktiv angehen
  7. CO2-Steuer auf alle Energieträger
  8. Mittelfristige Einführung der Lebenszyklusbetrachtung
  9. Öffentlichkeitsarbeit und unabhängige Beratung für bessere Energiestandards

Die detaillierten Kernforderungen finden Sie im untenstehenden Download.