6. Dezember 2016

„Anforderungen an klimaneutrale Gebäude müssen das Energiesystem als Ganzes im Blick haben.“ – Gebäude-Allianz zur Novellierung des Energieeinsparrechts

Mit der Verabschiedung des Klimaschutzplans 2050 wurden von der Bundesregierung ebenfalls Zwischenziele zur Treibhausgasminderung bis 2030 für alle Sektoren beschlossen. Für den Gebäu-desektor gilt hierbei ein enger Zielkorridor, der vorsieht, bis 2030 den Ausstoß von Treibhausgasen durch Gebäude gegenüber dem Jahr 2014 um ca. 40 % bzw. 47 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente zu senken. Entscheidende Weichen für die Erfüllung des genannten Zielkorridors werden 2016 mit der Zusammenlegung und Novellierung von Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinspar-verordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz (EEWärmeG) zu einem Gebäudeenergiegesetz (GEG) gestellt. Insbesondere die Definition des energetischen Anforderungsniveaus von „Niedrigstenergiegebäuden“, die von der EU-Gebäuderichtlinie als Standard für Neubauten ab 2019 (öffentliche Gebäude) bzw. 2021 (private Gebäude) gefordert werden, wird entscheidenden Einfluss auf den Erfolg der Energiewende im Gebäudebereich haben.
Von einigen Akteuren wird vorgeschlagen, bei der Novellierung des Energieeinsparrechts für Gebäude die bislang geltende so genannte „Hauptanforderung an den maximalen Primärenergiebedarf“ sowie die „Nebenanforderung an den Wärmeschutz“ (Dach, Wand, Fenster) durch eine einzige Anforderung an den CO2-Austoß eines Gebäudes zu ersetzen und somit vermeintlich einfach und kostengünstig das Klima zu schützen. Die Bündnispartner der Gebäudeallianz lehnen dies ab.

Die Gebäude-Allianz ist eine verbandsübergreifende Initiative und wird von über 30 Umweltorganisationen, Verbraucherinitiativen, Verbänden, Gewerkschaften und Unternehmen getragen. Ziel ist, mit dem Gebäudesektor das bisher vernachlässigte Drittel der Energiewende zum festen Bestandteil einer integrierten Klimaschutz- und Energiepolitik zu machen. Wohn- und Nichtwohngebäude müssen stärker und gezielter als bisher von den drei Säulen „Information und Beratung“, „Fördern“ und „Fordern“ adressiert werden.